UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN IN NOT
UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN IN NOT
INHALTSVERZEICHNIS
- Unterstützung von Familien in Not
- Angebot für Eltern und Alleinerziehende
- Definition: Haushaltshilfe nach §38 SGB V
- Kinderbetreuungskosten
- Kostenübernahme der Krankenkassen
- Wann steht mir Hilfe zu?
- Warum benötige ich eine Verschreibung vom Arzt?
- Beantragung einer Haushaltshilfe
- Checkliste: Beantragung einer Haushaltshilfe
- Lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Wir wünschen jeder Familie eine gesunde und sorgenfreie Zeit. So wird jedoch auch von Familien viel erwartet und besonders verletzbar können sie sich in Not- und Belastungssituationen fühlen. Für Familien in Not stehen wir professionell und helfend in Ihrer Lebenssituation zur Seite.
Es gibt zahlreichen Situationen, in denen man besondere Unterstützung benötigt:
⦁ Gefahr einer Früh- oder Fehlgeburt
⦁ Verordnete Bettruhe aus verschiedenen Gründen, wodurch die
Haushaltsführung nicht mehr möglich ist
⦁ Schonen ist angeordnet oder geboten, Beschäftigungsverbot
⦁ Akute Erkrankung oder stationäre Behandlung steht Ihnen bevor
⦁ Erschöpfung nach Krankenhausaufenthalt
⦁ Kita, Tagespflege, Schule oder Hort ist geschlossen
⦁ Ihr Kind ist erkrankt und muss zu Hause versorgt bzw. betreut werden
⦁ Wie kommt mein Kind geschützt in den Kindergarten, wer holt es ab?
⦁ Verwandte, Bekannte und Freunde wohnen nicht in der Nähe
⦁ Alleinerziehende begegnen oftmals weiteren Hürden im Alltag
In all diesen Situationen oder auch weiteren Schwierigkeiten können wir Ihnen helfen Sie zu unterstützen und Sie in der Familienbetreuung im Rahmen der sogenannten „Haushaltshilfe“ zu entlasten!
In solchen Fällen können Sie sich vertrauensvoll an Grand Care als ambulanter Pflegedienst wenden. Wir bieten eine Kinderbetreuung und Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden an, um Ihr Familienleben so normal und ruhig wie möglich aufrechtzuerhalten. Unsere Betreuungspersonen übernehmen nicht nur die Kinderbetreuung, sondern auch alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, Putzen, Wäsche waschen und vieles mehr – sowohl stundenweise als auch rund um die Uhr, je nach Bedarf sind wir in Frankfurt am Main und Umgebung für Sie da!
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man einmal eine besondere Unterstützung benötigt: Eine plötzliche Krankheit, die Sie oder Ihr Kind betrifft und Sie vorübergehend zu Hause bleiben müssen, eine akute oder stationäre Behandlung, die Sie erschöpft oder körperlich eingeschränkt zurücklässt, oder der Ausfall Ihrer gewohnten Haushaltshilfe. In anderen Fällen müssen Sie sich übergangsweise um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftige Angehörige kümmern, weil die Kita oder die Tagespflege geschlossen sind.
In all diesen Szenarien kann es schwierig sein, den Haushalt zu führen, Kinder und Familie zu betreuuen oder zu pflegen. Sie haben möglicherweise nicht genügend Zeit oder Energie, um die täglichen Aufgaben wie Kochen, Wäschewaschen, Bügeln und Reinigen zu bewältigen, und niemand anderes kann Ihnen helfen. Auch Senioren, Alleinstehenden oder Paaren bieten wir unseren Leistungen an und unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei anfallenden Aufgaben im Haushalt.
Nach § 38 SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt lebende Kinder unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen und die Versorgung durch den Versicherten aufgrund einer Krankheit oder eines Klinikaufenthaltes nicht möglich ist. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse übernommen, jedoch muss ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt und von einem Arzt begründet werden. Die Höhe und Dauer der Leistungen können je nach individueller Situation und Krankenkasse variieren.
Haben Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Ihre Krankenkasse übernimmt? Wenden Sie sich gerne direkt an Grand Care GmbH! Wir beraten und begleiten Sie auf dem weiteren Weg vom Antrag bis zur häuslichen Hilfe.
Zur Zeit bieten wir unsere Dienste im Großraum Frankfurt und Umgebung an.
Unsere 24h-Haushaltshilfen sind hessenweit für Sie verfügbar!
Haben Sie ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, welches mit im Haushalt lebt? Dann zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie sich als Mutter oder Vater krankheitsbedingt nicht um Kind und Haushalt kümmern können.
Steuerliche Berücksichtigung bei der Kinderbetreuung
Es besteht die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen, auch wenn die Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden erfolgt. Eltern können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten für ihre Kinder unter 14 Jahren pro Jahr und Kind geltend machen, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Wenn das Kind eine Behinderung hat, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, können Sie die Kosten ohne Altersbeschränkung geltend machen. Für Behinderungen, die vor dem 1. Januar 2007 eingetreten sind, gilt die Obergrenze bis zum 27. Lebensjahr.
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen
Seit dem Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 haben alle Eltern die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 entfielen dabei bisherige Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit oder Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils. Allerdings müssen Sie die Kosten für die Kinderbetreuung zur steuerlichen Berücksichtigung durch eine Rechnung sowie einen Kontozahlungsbeleg nachgewiesen werden.
Kosten und Rechnungsstellung
Wir sind mit vielen gesetzlichen Krankenkassen als Vertragspartner tätig und können daher die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Die Krankenkassen verrechnen üblicherweise einen Eigenanteil, der sich auf mindestens 5,00 € und höchstens 10 € pro Tag beläuft, aber niemals mehr als 10% des Gesamtrechnungsbetrags ausmacht.
Wenn Sie schwanger sind, sind Sie automatisch von der Zuzahlung befreit. Es gibt jedoch weitere Gründe, die zur Befreiung von der Zuzahlungspflicht führen können, welche von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Regelungen.
Die Kosten für unsere Leistungen rechnen wir direkt nach Abschluss der Betreuungskraft oder Haushaltshilfe mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Berechnung des Eigenanteils erfolgt separat und wird direkt von Ihrer Krankenkasse durchgeführt.
Bei privater Finanzierung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles und kostengünstigste Angebot erstellen können.
Bei Schwangerschaft und Entbindung steht Ihnen eine Haushaltshilfe kostenfrei zu. Ist der Grund für die Pflegebürftigkeit anders gelagert, trägt die Schwangere bei Volljährigkeit 10% der täglichen Kosten für eine Haushaltshilfe – mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Tag.
Haushaltshilfen sind natürlich für Notsituationen gedacht: Wenn Sie vom Arzt Bettruhe verordnet bekommen haben und sich nicht mehr um den Haushalt oder um Ihre Kinder kümmern können, Ihr Partner berufstätig ist oder Verwandte Sie nicht unterstützen können, Sie sich in einer Not- oder Belastungsistuation befinden, die Sie überlastet oder überfordert.
Wichtig: Eine Haushaltshilfe wird nur von den gesetzlichen Krankenkassen nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) finanziert und gewährleistet.
Ihr Arzt oder Ärztin beurteilt, ob Sie sich aufgrund von beispielsweise Schwangerschaft bzw. Risikoschwangerschaft, Krankheit oder Rehabilitation (z.B. Kur) aber auch Überlastung den Lebensalltag und Haushalt nicht mehr bewältigen oder Sie Ihr Kind aufgrund unterschiedlicher Situationen nicht mehr ausreichend versorgen und betreuuen können. In solchen Fällen kann eine Haushaltshilfe vom Arzt verschrieben werden, die mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Wichtig: Fragen Sie vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an, in welcher Situation die Kosten einer Haushaltshilfe übernommen werden: Bereits wenn Sie sich als Schwangere schonen sollen oder erst wenn der Arzt Bettruhe verordnet? Wie viele Stunden sind notwendig?
Wenn Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, können Sie unsere Checkliste zur Unterstützung nutzen:
1. Bedarf: Feststellung von Bedarf einer Haushaltshilfe aufgrund von Erkrankung oder anderen Umständen
2. Arzt/Diagnostik: Einholen einer ärztliche Bescheinigung/Attest oder Bestätigung zur stationären Aufnahme
3. Krankenkasse: Erforderliche Unterlagen von der Krankenkasse anfordern und den Antrag stellen, per Mail, Fax oder persönlich in der Filiale.
Wichtig: Beachten Sie, dass eine ärztliche Bescheinigung Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags durch die Krankenkasse ist.
4. Grand Care: Nachdem der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, können Sie sich an uns wenden, um Ihren Bedarf zu besprechen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Gemeinsam mit Ihnen wird der notwendige Bedarf ermittelt, der sich an der ärztlichen Bescheinigung orientiert.
Sie erhalten von uns die notwendigen Auftragsunterlagen, welche Sie uns ausgefüllt per Mail oder per Post zurücksenden. Bitte beachten Sie unsere AGB und Datenschutzrichtlinien.
Wir bearbeiten Ihren Antrag und planen unseren Einsatz, während Sie auf die Entscheidung der Krankenkasse warten.
5. Bewilligung des Antrags: Wenn der Antrag durch die Krankenkasse bewilligt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung und unsere Betreuungsperson nimmt direkt Kontakt mit Ihnen auf. Wir von Grand Care bleiben während des gesamten Einsatzes Ihr Ansprechpartner!
Wir planen den Einsatz im Rahmen der Kostenübernahme mit einer möglichst hohen Regelmäßigkeit der Leistungserbringung, um Handlungssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen. Kontinuität hilft dabei sehr, eine schwierige Situation zu entspannen.
Zusammen besprechen wir, wie und zu welcher Tageszeit wir Sie am besten unterstützen können, woran sich die Betreuungsperson richten kann. Wenn sich während des Einsatzes herausstellt oder andere Umstände auftreten, dass ein anderer Bedarf besteht, können wir natürlich darüber sprechen ggfl. Anpassungen vorzunehmen.
Wichtig zu wissen: Es kann vorkommen, dass das Bewilligungsverfahren der Krankenkasse länger dauert, Sie jedoch dringend Unterstützung benötigen. In diesem Fall kann die Hilfe auf Selbstzahlerbasis gestartet werden und die Abrechnung später mit der Krankenkasse erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns! Wir beraten Sie gerne und finden zusammen eine Lösung!
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